Suchvermerk

Eintrag im Strafregister, wenn ein Beschuldigter zur Aufenthaltsermittlung od. zur Festnahme ausgeschrieben ist. Fahndung.

Auf Grund einer Ausschreibung (im Strafprozess) zur Festnahme oder Aufenthaltsfeststellung einer Person wird auf Ersuchen einer Behörde ein S. im Strafregister gespeichert (s. a. Fahndung). Das Strafregister gibt der Behörde ggf. Hinweise über den Aufenthalt des Gesuchten und macht Mitteilung von eingegangenen Anfragen, Nachrichten oder Anträgen auf Führungszeugnis (§§ 27 ff. BZRG).




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