tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten Im Wehrstrafgesetz (WStG) ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Untergebenen erfasst (§ 25 WStG).
Weitere Begriffe : Terroristische Vereinigungen | Verbandshaftung | Gesellschaft, ausländische |
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