Taragewichtist das Gewicht der Verpackung, das beim Handelskauf, wenn der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware bemessen wird, in Abzug zu bringen ist, falls sich nicht aus Vertrag oder Handelsbrauch etwas anderes ergibt (§ 380 HGB).
Weitere Begriffe : Rückkaufhandel, | Rennklausel | Rundfunkgebühr |
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