Tarnorganisation

Organisation, die unter einer unverfänglichen Bezeichnung Bestrebungen einer radikalen politischen Partei verfolgt. Wenn diese als verfassungswidrig verboten ist, kann die T. nach dem Vereinsgesetz verboten werden. T.en können auch verbotene Ersatzorganisationen sein.




Vorheriger Fachbegriff: Tarifzuständigkeit | Nächster Fachbegriff: Tarnorganisationen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen