TarnorganisationOrganisation, die unter einer unverfänglichen Bezeichnung Bestrebungen einer radikalen politischen Partei verfolgt. Wenn diese als verfassungswidrig verboten ist, kann die T. nach dem Vereinsgesetz verboten werden. T.en können auch verbotene Ersatzorganisationen sein.
Weitere Begriffe : Germane | Sachenrechtsbereinigungsgesetz | Wertsicherungsklausel |
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