Tarifzuständigkeit

Fähigkeit einer an sich tariffähigen Koalition (Koalition, Tariffähigkeit), einen Tarifvertrag für einen bestimmten Bereich abzuschließen. Die Tarifzuständigkeit grenzt damit den Bereich ab, für den eine Tarifvertragspartei einen Tarifvertrag schließen kann (vergleiche demgegenüber Geltungsbereich eines Tarifvertrages). Sie ergibt sich aus den Satzungen der den Tarifvertrag schließenden Verbände.




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