Tatortbefundbericht, Kriminalistik: Nach der PDV 100 ist über den ersten Angriff ein Tatortbefundbericht zu erstellen, der die Feststellungen beim Eintreffen am Tatort, ferner die Beschreibung des Tatortes, des Tatopfers, des Tatobjekts, der Spurensuche und der Spurensicherung sowie Darstellungen zum Tathergang, Tatumstände, Zeugenaussagen und eigene Schlussfolgerungen und die daraufhin getroffenen Maßnahmen enthalten soll. Der Tatortbefundbericht wird ergänzt durch die Lichtbildmappe vom Tatort (visuelle Tatortbefundaufnahme), den Spurensicherungsbericht sowie Berichte über spezielle Einsatzmaßnahmen.
Weitere Begriffe : Veräußerungsgewinne | Heilung von Verfahrens- und Formfehlern | Markenregister |
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