Tausch von Anteilen an KapitalgesellschaftenSteuerlich ist der T. ein typischer Fall der steuerpflichtigen Veräußerung der hingegebenen Anteile und des steuerpflichtigen Erwerbs der erhaltenen Anteile. Der T. führt generell zur Gewinnrealisierung. Die Grundsätze des sog. Tauschgutachtens (BMF 9. 2. 1998, BStBl. I 163) sind überholt.
Weitere Begriffe : bewusste Selbstschädigung | Internetfahndung | Jagdbeamter |
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