Tauschverwahrung

ist eine besondere Form des Depotgeschäftes, die eine ausdrückliche schriftliche (nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene) Ermächtigung des Hinterlegers von Wertpapieren voraussetzt und auf Grund deren der Verwahrer die deponierten Wertpapiere entnehmen und andere Wertpapiere der gleichen Art zurückgeben darf; §10 Depotgesetz.

Depotgeschäft.




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