Telekommunikationsendeinrichtungensind technische Geräte, mit denen Teilnehmer an ein Telekommunikationsnetz angeschlossen werden, z. B. Festnetz- und Mobilfunktelefone. Der Markt für T. ist seit dem G über Funkanlagen und T. v. 31. 1. 2001 (BGBl. I 170) m. Änd. in Deutschland vollständig liberalisiert. Das G regelt das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und T. (§§ 10, 11). Dadurch soll der freie Warenverkehr mit T. im europäischen Binnenmarkt ermöglicht werden. Ein Gerät, das alle Anforderungen erfüllt, ist mit dem CE-Kennzeichen zu versehen (§ 9). S. a. Telekommunikationsrecht, Telekommunikationsgesetz.
Weitere Begriffe : Testkäufe | Stadtdirektor | Überzeugungseid |
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