Telekommunikationsdienstesind gemäß § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes üblicherweise gegen Entgelt erbrachte Dienste, die in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen. Hierzu gehören z. B. Telefon- und Faxdienste sowie Short Message Service (SMS). T. unterliegen der Marktregulierung durch die Bundesnetzagentur. Einzelheiten regelt das TKG; s. a. Telekommunikationsrecht, Telemedien.
Weitere Begriffe : Unterhaltsvertrag (-vereinbarung) | Niedrigsteuerland | Konkordat |
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