TelekommunikationsordnungOrdnung des Fernmeldewesens im Rahmen der Bundespost. Im einzelnen werden im Fernmeldeanlagengesetz folgende Dienste geregelt: Telefon, Telex, Telefax, Bildschirmtext, Datenübermittlung, Funkruf, Telegramm, Bildübermittlung. Die T. regelt auch die Rechtsbeziehungen zwischen Benutzer und Post.
Weitere Begriffe : Grüne Welle | Vemehmungsmittel, Vernehmungsmethoden | Einzelhandelsgesetz |
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