derjenige, der in einer Monarchie aufgrund Erbfolgerechts zur Thronfolge berechtigt sein wird.
wird im Staatsrecht derjenige genannt, der in einer Monarchie auf Grund Erbfolgerechts oder aus einem anderen Rechtsgrund - etwa vor einer Wahl - Ansprüche auf den Thron erhebt; in der Gegenwart z. B. Angehörige der Dynastien Bonaparte und Orléans auf den französischen Thron.