Tierzucht Gezielte Vermehrung von Tieren durch den Menschen. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 11 TierSchG, wonach u. a. für das Züchten von Versuchstieren und die gewerbsmäßige Zucht von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren eine Erlaubnis erforderlich ist. Das Tierzuchtgesetz vorn 21. 12.2006 (BGB1.1 S. 3294) regelt Einzelheiten für die Zucht von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden.
Weitere Begriffe : Hilfeleistung, unterlassene | Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen | mutuum |
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