Transfusionsgesetz

Das T. i. d. F. v. 28. 8. 2007 (BGBl. I 2169) regelt die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen (z. B. Blutstammzellen) und sonstigen Bluterzeugnissen (z. B. Plasma) aus Blutspenden, insbesondere hygienische Anforderungen, Kontrollen, Dokumentation und Datenschutz. Zweck des Gesetzes ist eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten und die Förderung der Selbstversorgung mit Blut und Plasma. Das Meldewesen ist in der TransfusionsgesetzMeldeVO v. 13. 12. 2001 (BGBl. I 3737) m. Änd. geregelt. Das T. dient auch der Umsetzung von EU-Richtlinien.




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