Transportfunktion

bei Orderpapieren die RechtsÜbergangswirkung des Indossaments, welches (zusammen mit der Übergabe des Papiers) alle Rechte aus dem Papier (z. B. Wechsel) auf den Indossatar überträgt.

ist bei einem Indossament die Wirkung, dass es die Rechte aus dem Orderpapier überträgt (vgl. Art. 14 I WechselG, Art. 17 I ScheckG).




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