Trichotomie

(griech.), "Dreiteilung" der Straftaten in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen.

([F.] Dreiteilung) ist die frühere Gliederung der Straftaten in Verbrechen, Vergehen und die jetzt nicht mehr strafbaren Übertretungen. Dichotomie, Ordnungswidrigkeit Lit.: Richter, H., Die Trichotomie des allgemeinen Verwaltungsrechts, 1996




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