(griech.), "Dreiteilung" der Straftaten in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. ([F.] Dreiteilung) ist die frühere Gliederung der Straftaten in Verbrechen, Vergehen und die jetzt nicht mehr strafbaren Übertretungen. Dichotomie, Ordnungswidrigkeit Lit.: Richter, H., Die Trichotomie des allgemeinen Verwaltungsrechts, 1996
Vorheriger Fachbegriff: Trichinenschau | Nächster Fachbegriff: Trickdiebstahl
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Einstweilige Anordnung (Verfügung) | Kopieren | Gemeindegebietsreform
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews