Trinkerheilanstalteine der Behandlung von Alkoholikern dienende offene oder geschlossene Anstalt. Zwangsweise Unterbringung (Massregel der Sicherung und Besserung) ist für Straftäter vorgesehen: "Wird jemand, der gewohnheitsmässig im Übermass geistige Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich nimmt, wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das er im Rausch begangen hat, oder das mit einer solchen Gewöhnung im ursächlichen Zusammenhang steht, oder wegen Volltrunkenheit (§ 330 a StGB) zu einer Strafe verurteilt und ist seine Unterbringung in einer Tr.- oder Entziehungsanstalt erforderlich, um ihn an ein gesetzmässiges und geordnetes Leben zu gewöhnen, so ordnet das Gericht neben der Strafe Unterbringung (Höchstdauer zwei Jahre) an", § 42 c StGB. Einweisung für sonstige Gefährdete aufgrund landesrechtlicher Vorschriften durch die Verwaltungsbehörde mit richterlicher Anordnung oder Bestätigung. a. Heil- und Pflegeanstalt.
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