TRIPS-Abkommen

Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums vom (BGBl. 111994, S. 1730 ff.). Das TRIPS-Abkommen vom 15.4.1994 soll einen wirksamen und angemessenen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den internationalen Handel werden. Das Abkommen und seine Auslegung ist unter anderem auch deswegen in die öffentliche Diskussion geraten, weil umstritten ist, inwieweit ein danach bestehender Schutz von Patenten für Medikamente eine effektive Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern im Wege steht.




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