Trödelvertrag ist der gesetzlich nicht geregelte Vertrag, durch den (gebrauchte) Sachen zum Verkauf überlassen werden mit der Abrede, zu einem gewissen Zeitpunkt entweder einen vereinbarten Preis zu zahlen oder die Sachen zurückzugeben. Lit.: Oftinger, K., Der Trödel vertrag, 1937 (Schweiz); Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005
Weitere Begriffe : störender Hoheitsträger | Gutgläubiger Erwerb von Grundstücken | Kurschwert |
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