Überführungsfahrt
Probefahrt, Zulassung.
ist Fahrt zur Verbringung eines Fahrzeugs von einem Ort zum anderen. Sie ist nach § 28 StrassenverkehrszulassungsO nur zulässig mit roten amtlichen Kennzeichen, die nach Zahlung von Kfz-Steuer u. Versicherung von der Kfz-Zulassungsstelle ausgehändigt werden.
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