Überholweg Überholen. Unter dem Überholweg versteht man diejenige Strecke, die ein Kraftfahrzeug vom Beginn des Überholvorganges an (Ausscheren hinter dem zu Überholenden) bis zu dessen Beendigung (Wiedereinordnen) zurücklegt, und zwar einschließlich des jeweils notwendigen Seitenabstandes. Einige Beispielzahlen (Ungefährwerte, abgestellt auf zwei Pkw von ca. 4,30-4,50 m Länge) sollen die Länge des Überholweges vor allem in Grenzbereichen deutlich machen:
Weitere Begriffe : Auswahlverfahren | Zustellungsvollmacht | Zugesicherte Eigenschaft |
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