Überladung
Achslast, Ladung.
Halter und Fahrer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers, bei dem das Gesamtgewicht des einzelnen Fahrzeugs das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 10% übersteigt, handeln ordnungswidrig. Die Vorschrift dient sowohl der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs selbst (erschwertes Bremsen usw.) als auch dem Schutz vor Beschädigungen der Fahrbahn.
eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers, d. h. Überschreiten des gesetzlich zugelassenen Höchstgewichts (Belastung von Kfz.), kann bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln beim Fahrzeugführer und ebenso beim Halter, der die Inbetriebnahme zulässt oder anordnet, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 24 StVG, § 69 a III Nr. 4 StVZO).
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