Überholverbot Ein Überholverbot wird durch ein Verkehrszeichen ausgedrückt, auf dem ein roter und ein schwarzer Pkw abgebildet sind. Es verbietet den Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige andere Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. Sie dürfen lediglich einspurige Fahrzeuge passieren. Darüber hinaus gibt es das Verkehrszeichen, auf dem man einen roten Lkw und einen schwarzen Pkw sieht. Es untersagt den Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger das Überholen. Das Gleiche gilt für die Fahrer von Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Omnibusse. Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht genannt, beispielsweise 7,5 t, so gilt das Überholverbot nur für Verkehrsmittel, deren zulässiges Gesamtgewicht diese Grenze überschreitet.
Weitere Begriffe : Ablösungsverordnung | Bauwerk | Saison-Kurzarbeitergeld |
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