Ummeldung Wenn jemand sein Fahrzeug veräußert, muss er der Zulassungsstelle, die das amtliche Kennzeichen erteilt hat, unverzüglich den Namen und die Anschrift des Erwerbers anzeigen. Außerdem muss er dem Käufer den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief aushändigen und die Empfangsbestätigung darüber seiner Anzeige bei der Zulassungsstelle beifügen. Ähnlich ist es bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit einem amtlichen Kennzeichen, bei denen der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens auszuhändigen ist.
Weitere Begriffe : universelles Völkerrecht | Staatsstraßen | Rentenanpassung |
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