Umweltbundesamt Nach Art. 87 Abs. 3 GG errichtete Bundesoberbehörde mit Sitz in Dessau, die zentrale Aufgaben auf dem Gebiet der Umweltforschung und des Umweltschutzes wahrnimmt; vgl. im Einzelnen das Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes vom 22.7. 1974 (13G131.I S.1505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2.5. 1996 (BGBl. 1 S.660).
Weitere Begriffe : Montan-Union | Schenkung, gemischte | beleglos |
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