Umweltbevollmächtigter (Umweltverantwortlicher)Gemäß § 52 a BImSchG haben Unternehmen, die genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben (Immissionsschutzrecht, 1; Anlage, 1), ein Mitglied der Geschäftsführung zu benennen, das für das Unternehmen die Pflichten des Betreibers der Anlage wahrnimmt.
Weitere Begriffe : Instanzenzug | Abweisung der Klage | Union leitender Angestellter |
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