Umweltbevollmächtigter (Umweltverantwortlicher)

Gemäß § 52 a BImSchG haben Unternehmen, die genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben (Immissionsschutzrecht, 1; Anlage, 1), ein Mitglied der Geschäftsführung zu benennen, das für das Unternehmen die Pflichten des Betreibers der Anlage wahrnimmt.




Vorheriger Fachbegriff: Umweltbeobachtung | Nächster Fachbegriff: Umweltbundesamt


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen