Unschädlichkeitszeugnis Zur lastenfreien Veräusserung eines Grundstücksteils bedarf es an sich einer Freigabeerklärung der an dem Grundstück dinglich Berechtigten, z. B. der Hypothekengläubiger. Bei der Veräusserung geringfügiger Grundstücksflächen kann die Freigabeerklärung durch ein behördliches Zeugnis ersetzt werden, in dem festgestellt ist, dass die Veräusserung für die Berechtigten keinen Nachteil mit sich bringt, also "unschädlich" ist. Das U. kommt hauptsächlich bei Strassengrundabtretungen zur Anwendung.
Weitere Begriffe : Verwaltung, öffentliche | Ausschankverbot | Miethöhe |
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