Veräusserungbes. wichtige, weil umfassendste Art der Verfügung, nämlich die Übertragung eines Rechts, z. B. die Übertragung des Eigentums an einer Sache (Übereignung) oder Übertragung eines beschränkten Rechtes daran (wie Pfandrecht, Hypothek oder Grundschuld), ferner die Abtretung einer Forderung u. a.
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