Unsittliches Testamentist ein Testament, das gegen die guten Sitten verstösst. Das T. muss in seinem Gesamtbild (Inhalt, Beweggrund und Zweck) sittenwidrig sein (z. B. Testament, das den überlebenden Gatten enterbt, um ausserehelichen Geschlechtsverkehr zu belohnen). Die Kenntnis des Erblassers von der Sittenwidrigkeit ist nicht erforderlich; er muss nur die Tatsachen kennen, die das Testament sittenwidrig machen. Massgeblicher Zeitpunkt für die Wertung der Sittenwidrigkeit ist die Errichtung des T.s.
Weitere Begriffe : Komasaufen | Wiederholte Antragstellung | Arbitrage-Klausel |
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