Unterbringungssachensind Verfahren, die die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten (Betreuung) oder eine freiheitsentziehende Maßnahme (z. B. Fixierung) betreffen. Zuständig hierfür ist das Betreuungsgericht. Das Verfahren ist in §§ 312 ff. FamFG geregelt und entspricht im Wesentlichen dem Verfahren in Betreuungssachen.
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