Unterhaltspflicht gegenüber dem nichtehelichen KindDie früheren Besonderheiten sind weitgehend beseitigt (s. a. Unterhaltspflicht bei nicht miteinander verheirateten Eltern). Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften über die Unterhaltspflicht unter Verwandten (5), Unterhaltssachen.
Weitere Begriffe : Gastwirtshaftung | Polizeiverfügung | Biogas |
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