Unternehmensdelikte, unechte Straftatbestände, in denen der Gesetzgeber nicht den Begriff „Unternehmen” in der Tathandlung verwendet wie bei den echten Unternehmensdelikten, aber faktisch Vollendung und Versuch durch finale Tätigkeitswörter ohne einen weiter gehenden Deliktserfolg gleichstellt.
Weitere Begriffe : Bergmannsinvalidenrente | Verfassungsgerichtsbarkeit | Sicherungsmaßregeln |
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