Unterschleifist die Anwendung von unzulässigen Methoden bei der Anfertigung von Prüfungsarbeiten, z. B. Klausuren eines Staatsexamens, um ihr Ergebnis zum Vorteil des Kandidaten oder eines anderen zu beeinflussen. Hierher gehört z. B. die Anwendung unzulässiger Hilfsmittel.
Weitere Begriffe : Mobiliarpfandrecht | Vollstreckungsschutz | Computersabotage |
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