Unzucht, unzüchtige Handlungen

Diese Begriffe sind durch das 4. StrRG 1973 in einschränkendem Sinne durch den Begriff sexuelle Handlungen ersetzt worden, dementsprechend die Tatbestände der U. mit Kindern oder mit Abhängigen durch sexuellen Missbrauch von Kindern oder von Schutzbefohlenen und das Begriffsmerkmal unzüchtige Schriften durch pornographische Schriften; über die sonstigen Fälle strafbarer Sexualhandlungen s. Sexualstraftaten.




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