Sexuelle Handlungen . Enger als der Begriff "unzüchtige Handlungen" nach altem Recht, umfasst die durch das 4. Strafrechtsreformgesetz 1973 eingeführte Bezeichnung "s. H." nur solche geschlechtsbezogenen Betätigungen, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind (§ 184 c StGB). Zu unterscheiden sind s. H. an einem anderen, die körperliche Berührung erfordern, und s. H. vor einem anderen, die vor einem anderen vorgenommen werden, der den Vorgang wahrnimmt.
Weitere Begriffe : Jugendschutz | Ablass | Raststätten |
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