UrheberrechtsschutzFür alle Rechtsstreitigkeiten, durch die ein Anspruch wegen Verletzung eines Urheberrechts geltend gemacht wird, sind die ordentlichen Gerichte zuständig, § 104 UrhG.
Weitere Begriffe : Erdgassteuer | Unglücksfall, Hilfeverweigerung bei -, | Gebrauchsvorteile |
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