Urheberrechtsstreitsachen

sind Rechtsstreitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem im Urheberrechtsgesetz, (Urheberrecht) geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht wird. Dies geschieht i. d. R. im Zivilprozess vor den ordentlichen Gerichten (§ 104 UrhG), deren örtliche Zuständigkeit durch die LdReg. so geregelt werden kann, dass ein Landgericht oder Amtsgericht für den Bezirk mehrerer gleichgeordneter Gerichte zuständig ist (§ 105 UrhG).




Vorheriger Fachbegriff: Urheberrechtsschutz | Nächster Fachbegriff: Urheberrolle


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen