Urlaubsbescheinigung
Im Arbeitsrecht :
Wechselt der AN im Laufe des Jahres den Arbeitsplatz, so ist der AG verpflichtet, eine U. über den im Kalenderjahr bereits gewährten o. abgegoltenen Urlaub auszuhändigen (§ 6 11 BUrIG). Die U. soll die Gewährung von Doppelurl. ausschliessen. Der AN erlangt bei dem neuen AG keinen neuen Url.Anspruch, sofern er bereits von seinem früheren AG Url. erhalten hat (§ 61).
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