Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG) ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnzahlung während seines Urlaubs. Nach dem Sinn und Zweck der Regelung soll der AN nicht ohne Vergütung von seiner Arbeitspflicht freigestellt werden, sondern ganz normal weiterbezahlt werden. Abzugrenzen ist es von der Urlaubsabgeltung.
Weitere Begriffe : Reparationsschädengesetz | Landesvertretung | Fernmeldeverkehr, Überwachung des |
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