Veränderungsnachweis

Im V. (z. T. auch Fortführungsmitteilung genannt) werden die Veränderungen an Flurstücken zum Ausdruck gebracht. Der V. ist Grundlage für die Fortführung des Katasters und der Berichtigung des Grundbuchs. S. a. Messungsanerkennung, Parzellierung.




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