Veräusserung

bes. wichtige, weil umfassendste Art der Verfügung, nämlich die Übertragung eines Rechts, z. B. die Übertragung des Eigentums an einer Sache (Übereignung) oder Übertragung eines beschränkten Rechtes daran (wie Pfandrecht, Hypothek oder Grundschuld), ferner die Abtretung einer Forderung u. a.




Vorheriger Fachbegriff: Veräußerungsverlust | Nächster Fachbegriff: Veräusserungsverbot


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen