Verarbeitungshilfsstoffedürfen aus technologischen Gründen bei der Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt werden. Sie müssen gesundheitlich unbedenklich sein (§ 2 III 3 Nr. 1 LFGB). S. a. Zusatzstoffe, Zutat.
Weitere Begriffe : Morus (More), Thomas | Verfassungsergänzung | Haftungsübernahme |
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