Verbrauchbare Sache

bewegliche Sache, deren bestimmungsmässiger Gebrauch in dem Verbrauch oder auch in der Veräusserung besteht. Als verbrauchbar gelten auch die zu einem Warenlager gehörenden Sachen, dessen bestimmungsmässiger Gebrauch in der Veräusserung der einzelnen Sachen besteht (§ 92 BGB).

Sache, verbrauchbare

Sache.




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