Verbrechensbegriff, kriminologischer

Dient der Definition abweichenden Verhaltens aus empirischer Sicht. Eine Begriffsbestimmung ist jedoch wegen der Vielfalt krimineller Erscheinungsformen umstritten. Die wichtigsten zu einer Definition vertretenen Ansätze sind etwa ein naturgesetzlich-ethischer Verbrechensbegriff (naturrechtlich-ethischer Verbrechensbegriff), wonach alle Handlungen, die jede zivilisierte Gesellschaft als kriminell ansehen muss, als kriminell gelten. Begründet wurde dieser Ansatz von
R. Garofalo. Im Gegensatz hierzu steht der strafrechtliche Verbrechensbegriff ( Verbrechensbegriff, strafrechtlicher). Die Kriminologie ist nach dessen Aussage nur Hilfswissenschaft des Strafrechts.
Nach dem konfliktorientierten Verbrechensbegriff ergeben sich Kriminalität und Strafe aus sozialen Konflikten.
Der sozialschädliche Verbrechensbegriff entspricht der heute ganz h. M. Erfasst ist hiernach als kriminell bereits ein sozialabweichendes bzw. sozialschädliches Verhalten.
Vorteil: Bislang nicht strafbares Verhalten kann kriminologisch bereits erfasst werden, während das materielle Strafrecht erst angepasst werden muss.
Nachteil: Der Begriff ist sehr unbestimmt, sodass Interpretationen in verschiedene Richtungen möglich sind.




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