Verbrechensbegriff, strafrechtlicher

(strafgesetzlicher Verbrechensbegriff): Verhalten, welches durch Strafgesetz verboten ist. Kriminell ist hiernach, was in einem rechtsstaatlichen Verfahren als solches definiert wurde.
Vorteil: Die Einordnung von Verhaltensweisen als kriminell bzw. nicht kriminell ist durch die klare Vorgabe des Gesetzes einfach möglich.
Nachteil: Der Begriff ist zeitlich und örtlich an eine bestimmte Rechtsordnung gebunden und damit statisch, Kriminalität ist jedoch in der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen dynamisch, zumal die gesellschaftliche und die technische Entwicklung der Gesetzeslage oft weit voraus sind, wie etwa die vielschichtige und sich ständig weiterentwickelnde Kriminalität im Internet zeigt.




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