Verfahrenskostenhilfeentspricht für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Prozesskostenhilfe; deren Vorschriften gelten entsprechend (§§ 76 ff. FamFG).
Weitere Begriffe : Störung von Datenverarbeitungsanlagen | Strafvollzugsziele | Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen |
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