Verfallsklauselist die Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, dass der Schuldner bei Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung einer Verpflichtung seine Rechte verliert.
Weitere Begriffe : Scheitern einer Ehe | DM-Eröffnungsbilanz, steuerlich | antizipierte Notwehr |
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