Verfassungsfeindliche Bestrebungen

sind B., die sich gegen den Bestand oder die Sicherheit der BRep. richten. Sie sind - neben B. gegen Verfassungsgrundsätze (§ 92 III StGB) - strafrechtlich subjektive Tatbestandsmerkmale z. B. bei Rechtsstaatsgefährdung durch Sabotage und Zersetzung (§§ 88, 89 StGB).




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