Verfassungsgewohnheitsrecht

kann sich bei einer geschriebenen Verfassung wie dem Grundgesetz jenseits des möglichen Wortsinns der Verfassungsurkunde nur ausnahmsweise dort entfalten, wo der Verfassungstext erkennbar ausfüllungsbedürftige Lücken enthält. Bei der Annahme solch ungeschriebenen Verfassungsrechts ist grösste Vorsicht geboten. So kann z.B. bei Grundrechtsbeschränkungen, die durch ausdrückliche Gesetzesvorbehalte eingegrenzt sind, nicht kurzerhand mit dem angeblichen Vorrang unbenannter höherwertiger Gemeinschaftsgüter argumentiert werden.




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