Verfassungskonforme Auslegung stellt der Richter bei der Prüfung der Verfassungsmässigkeit einer gesetzlichen Vorschrift fest, dass das Gesetz mehrere Auslegungsmöglichkeiten (Gesetzesauslegung) bietet, von denen nur eine mit dem GG vereinbar ist, so hat er nach dem Grundsatz der v.n A. diese Auslegung zu wählen.
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