Verfassungskonforme Auslegung

stellt der Richter bei der Prüfung der Verfassungsmässigkeit einer gesetzlichen Vorschrift fest, dass das Gesetz mehrere Auslegungsmöglichkeiten (Gesetzesauslegung) bietet, von denen nur eine mit dem GG vereinbar ist, so hat er nach dem Grundsatz der v.n A. diese Auslegung zu wählen.

Auslegung, verfassungskonforme

Auslegung; Verfassung.

Auslegung (1 e), Verfassungswidrigkeit von Gesetzen.




Vorheriger Fachbegriff: verfassungskonform | Nächster Fachbegriff: Verfassungskonstitution


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen